Absperrblasen für Abwasser- und/ oder Gasleitungen sind prüfpflichtig. Die Prüfpflicht ergibt sich aus DGUV Information 201-022 Abschnitt 5.2 und DGUV Regel 100- 500, Kap.2.31. Die Geräte und Anlagen sind entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf durch Befähigte Personen auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. Geräte und Anlagen, deren Prüfung länger als ein Jahr zurückliegt, dürfen nicht eingesetzt werden. Für Absperrblasen, die in der öffentlichen Gasversorgung eingesetzt werden, gilt, dass diese vor jedem Einsatz an der Baustelle auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen sind. Absperrblasen müssen dicht und unbeschädigt sein und die Vorgaben des Herstellers in der Betriebsanleitung für die Pflege, Lagerung und Handhabung sowie die Prüfanweisung müssen beachtet werden. Diese Überprüfung kann nur durch zur Prüfung befähigte Personen durchgeführt werden.
Theoretische Grundlagen
Praktische Grundlagen
Prüfung/ Abschlussdiskussion
Personen, die die Sachkunde nach DGUV Information 201-022, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.31 erwerben wollen.
Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss.
Technische Ausbildung (handwerkliche oder industrielle Ausbildung, Technikerausbildung, Fachstudium) oder vergleichbar.
Petra Laube-Schäfer, 0201- 316255 33, info@umweltschutzakademie.de